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Zusätzliche Daten

Weitere Daten, Informationen und Dokumente, zu deren Veröffentlichung die Landesverwaltung, gemäß den geltenden Bestimmungen, nicht verpflichtet ist und welche keinem der obigen Unterabschnitte zugeordnet werden können:

Umsetzung der Maßnahmen des italienischen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR):

Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)

PPP “Building renovation+”
Endgültige Festlegung der vorbereitenden Dienststellenkonferenz vom 19.01.2022 gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 241/1990

PPP „Kulturgüterdepot in der Gemeinde Neumarkt“
Endgültige Festlegung der vorbereitenden Dienststellenkonferenz vom 31.05.2024 gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 241/1990

ÖPP „Service Center Plus“
Endgültige Festlegung der vorbereitenden Dienststellenkonferenz vom 09.05.2024 gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 241/1990

ÖPP “für die Planung Umsetzung, ordentliche und außerordentliche Instandhaltung, funktionelle Weiterentwicklung und Anpassung eines elektronischen Informationssystems für die Verwaltung von EU-Mitteln“
Begründete Feststellung des Abschlusses des Bewertungsverfahrens gemäß Artikel 183, Absatz 15, des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 50/2016 vom 07.12.2023

ÖPP “Campus Meran II“
Endgültige Festlegung der vorbereitenden Dienststellenkonferenz vom 24.03.2023

ÖPP “Neues Wirtschafts Quartier“
Endgültige Festlegung der vorbereitenden Dienststellenkonferenz vom 13.03.2023 gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 241/1990

ÖPP “Firmian Plaza“
Endgültige Festlegung der vorbereitenden Dienststellenkonferenz vom 14.04.2022 gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 241/1990

ÖPP "Kulturquartier am Virgl" 
Endgültige Festlegung der vorbereitenden Dienststellenkonferenz vom 29.03.2022 gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 241/1990

Informationen und Mitteilungen für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person auf ihre persönlichen Daten

Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (in der Folge „DSGVO“) in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten. Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden (Artt. 12 und 15 bis 22 der DSGVO).

An wen können Sie sich wenden:
Die betroffenen Personen richten ihren Antrag auf Ausübung der Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten an den Direktor/die Direktorin pro tempore des Ressorts/der Abteilung/des Amtes, der/die für die jeweiligen Verwaltungsverfahren zuständig sind. Werden hingegen allgemeine Anträge gestellt, werden diese vom Amt für institutionelle und sprachliche Angelegenheiten an alle Organisationseinheiten der Landesverwaltungen weitergeleitet, welche eine direkte Rückmeldung an die betroffenen Personen geben.

Amt für institutionelle und sprachliche Angelegenheiten der Südtiroler Landesverwaltung
Amtsdirektor Andrea Tezzele
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen
Tel. +39 0471 41 20 90
Fax +39 0471 41 20 98
PEC: zentraledienste.servizicentrali@pec.prov.bz.it
E-Mail: institutionelle.angelegenheiten@provinz.bz.it

Mündliche Anfragen werden nicht entgegengenommen. Die Ausübung der oben genannten Rechte ist unentgeltlich. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung - exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Rechtsinhaber der Verarbeitung der Daten entweder ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden oder sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.

Antragsformular:
Ansuchen um Ausübung der Rechte betreffend die eigenen personenbezogen Daten

Rechtsbehelfe:
Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.

Datenschutzbeauftragter der Landesverwaltung

Dr. Andrea Avanzo (Compliance Consulting GmbH)
rpd@provincia.bz.it
­dsb_dsb@pec.prov.bz.it

Letzte Aktualisierung: 19/11/2025