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An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge

Die an die Bediensteten der Südtiroler Landesverwaltung erteilten Aufträge sind Teil der im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Aufgaben; die entsprechenden Vergütungen sind in der Gesamtentlohnung enthalten.

Die Ermächtigungen zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit sind durch die "Verordnung über die Nebentätigkeiten", Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt - Verordnung über die Nebentätigkeiten - D.LH. vom 15. Jänner 2016, Nr. 3.

Siehe auch Artikel 13 des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6 - "Personalordnung des Landes" über die Unvereinbarkeit und Verbot der Ämter- und Auftragshäufung.

Listen der Nebentätigkeiten, zu deren Annahme die Bediensteten ermächtigt wurden:

Landespersonal - Verzeichnis und Daten - Jahr 2024
Landespersonal - Verzeichnis und Daten - Jahr 2023
Landespersonal - Verzeichnis und Daten - Jahr 2022
Landespersonal - Verzeichnis und Daten - Jahr 2021
Landespersonal - Verzeichnis und Daten - Jahr 2020

Letzte Aktualisierung: 07/01/2026