Daten zu den Prämien
Kriterien für die Zuweisung der zusätzlichen Besoldungselemente, welche im System der Messung und Bewertung der Performance festgelegt sind.
Die Bewertung der Führungskräfte der Landesverwaltung und die Vergabe des Ergebnisgehaltes erfolgen nach folgenden Bestimmungen:
- Landesgesetz vom 21. Juli 2022, Nr. 6 - "Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung“ in geltender Fassung
- Dekret des Landeshauptmanns vom 26. März 2024, Nr. 3 - „Durchführungsverordnung über die Verwaltungsstruktur der Autonomen Provinz Bozen“ in geltender Fassung
Kollektivertrag vom 24. August 2023 - Bereichsübergreifender Kollektivvertrag für die Führungskräfte für den Dreijahreszeitraum 2020-2022
Mitteilung der Abteilung Personal vom 22. Februar 2024 - Beurteilung der Führungskräfte 2023
Beschluss der Landesregierung Nr. 879/2025 - System der Messung und Bewertung der Performance in der Landesverwaltung
Das Ergebnisgehalt wird im Höchstausmaß von 20% der jährlich bezogenen Grundentlohnung und des jährlich bezogenen Positionsgehalts (fixer und variabler Teil) entrichtet, wobei die allfällige Anhebung des Ergebnisgehalts nicht berücksichtigt wird. Bei der Festlegung des Ergebnisgehalts werden folgende Kriterien berücksichtigt:
a) das Ergebnisgehalt steht in einem Mindestausmaß von nicht weniger als siebzig Prozent des Höchstausmaßes laut Absatz 2 zu, wenn die für das betreffende Jahr festgelegten Ziele oder Ergebnisse erreicht wurden,
b) berufliche Kompetenz im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Human- und organisatorischen Ressourcen; zu diesem Zweck kann auch die durch geeignete Erhebungsinstrumente ermittelte Mitarbeiterzufriedenheit berücksichtigt werden;
c) allgemeine Funktionsfähigkeit des Dienstes und Nutzerzufriedenheit;
d) Bewältigung zusätzlicher Aufgaben.
Die Bewertung des nicht leitenden Personals der Landesverwaltung und die Vergabe der Leistungsprämien erfolgen nach folgenden Bestimmungen:
Rundschreiben Nr. 1 vom 20.1.2004 - Leistungsbeurteilung, Gehaltsentwicklung, Leistungsprämie und individuelle Gehaltserhöhung für das Landespersonal des allgemeinen Stellenplans
Bereichskollektivvertrag für das Landespersonal vom 16. Dezember 2024
Beschluss der Landesregierung Nr. 879/2025 - System der Messung und Bewertung der Performance in der Landesverwaltung
Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 2 vom 21.01.2026 - Individuelle Performance – Zielvereinbarung 2026 und Bewertung 2025 für Mitarbeiter/innen der Landesverwaltung (nicht Führungskräfte)
Mitteilung des Direktors der Abteilung Personal vom 10. April 2026 – Bewertung des Personals für das Kalenderjahr 2025 und für das Schuljahr 2024/2025
Gemäß den Artikeln 10 und 11 des Bereichsvertrags vom 16. Dezember 2024 gliedert sich die Leistungsprämie des Personals in eine kollektive Leistungsprämie und in eine individuelle Leistungsprämie.
Die kollektive Leistungsprämie wird dem Personal jener Organisationseinheiten zuerkannt, welche im Sinne der geltenden Bestimmungen zur Performance die für 2025 bzw. für das Schuljahr 2024/2025 gesteckten Ziele erreicht haben.
Individuelle Leistungsprämien werden an Mitarbeitende zugewiesen, die ihre Ziele erreicht haben. Für die Zuerkennung der individuellen Leistungsprämie gelten die folgenden Kriterien:
a) Umfang der vereinbarten Ziele unter Berücksichtigung der Komplexität der zugewiesenen Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten sowie des Grades ihrer Erreichung;
b) Erfüllung zusätzlicher Aufgaben;
c) längere und/oder wiederholte Abwesenheiten, die zu einer Erhöhung der Arbeitsbelastung anderer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen führen.
Aufteilung der zusätzlichen Besoldungselemente in zusammengefasster Form, zwecks Rechenschaftsablegung über den bei der Verteilung der Prämien und Zulagen angewandten Selektivitätsgrad:
Verteilung der Leistungsprämien für das Landespersonal für Nichtführungskräfte sowie für Führungskräfte nach Führungsebene - Bezugsjahr 2025
Verteilung der Leistungsprämien für das Landespersonal für Nichtführungskräfte sowie für Führungskräfte nach Führungsebene - Bezugsjahr 2024
Verteilung der Leistungsprämien für das Landespersonal für Nichtführungskräfte sowie für Führungskräfte nach Führungsebene - Bezugsjahr 2023
Verteilung der Leistungsprämien für das Landespersonal für Nichtführungskräfte sowie für Führungskräfte nach Führungsebene - Bezugsjahr 2022
Verteilung der Leistungsprämien für das Landespersonal für Nichtführungskräfte sowie für Führungskräfte nach Führungsebene - Bezugsjahr 2021
Verteilung der Leistungsprämien für das Landespersonal für Nichtführungskräfte sowie für Führungskräfte nach Führungsebene - Bezugsjahr 2020
Differenzierungsmaß bei der Verwendung von Prämien sowohl bei Führungskräften als auch Bediensteten:
Durchschnittlich erhältliche Höchstprämie - Bezugsjahre 2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020
Letzte Aktualisierung: 11/06/2026