Beteiligte Gesellschaften
Verzeichnis der Gesellschaften, an denen das Land, auch mit Minderheitsanteil, direkt beteiligt ist, mit Angabe dessen Höhe, der übertragen Aufgaben und der für das Land durchgeführten Tätigkeiten bzw. der anvertrauten öffentlichen Dienste, gemäß Artikel 22, Absatz 1, Buchstabe b) des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013:
Verzeichnis und Daten - Finanzjahr 2024
Verzeichnis und Daten - Finanzjahr 2023
Verzeichnis und Daten - Finanzjahr 2022
Verzeichnis und Daten - Finanzjahr 2021
Verzeichnis und Daten - Finanzjahr 2020
Verlinkungen mit den offiziellen Webseiten der Gesellschaften mit Landesbeteiligung (Artikel 22, Absatz 3 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013):
- Aeroporto V. Catullo di Verona Villafranca SpA
- Alperia AG
- Areal Bozen - ABZ AG
- Brennerautobahn AG
- Eco Center AG
- Euregio Plus SGR AG
- Infranet AG
- Infrastrutture Milano Cortina 2022-2026 AG
- Interbrennero AG
- Investitionsbank Trentino Südtirol AG
- Körperschaft Allgemeines Lagerhaus Bozen
- Messe Bozen AG
- NOI AG
- Pensplan Centrum AG
- Städtischer Autobus Service AG
- STA-Südtiroler Transportstrukturen AG
- Stilfser Joch GmbH
- Südtiroler Einzugsdienste AG
- Südtiroler Informatik AG
- TFB-Tunnel ferroviario del Brennero - Società di Partecipazioni Spa
- Therme Meran AG
MASSNAHMEN BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT LANDESBETEILIGUNG:
Maßnahmen betreffend die Gründung von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung, Erwerb von Anteilen an bereits gegründeten Gesellschaften, Verwaltung der öffentlichen Beteiligungen, Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, Börsennotierung öffentlicher Kontrolle unterliegender Gesellschaften und regelmäßige Rationalisierung der öffentlichen Beteiligungen (Artikel 22, Absatz 1, Buchstabe d-bis des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013):
Maßnahmen mit welchen die beteiligten öffentlichen Verwaltungen die spezifischen, jährlichen und mehrjährigen Ziele betreffend die Gesamtheit der Betriebskosten, inklusive jene für das Personal der kontrollierten Gesellschaften, festlegen und Maßnahmen, mit welchen die öffentlich kontrollierten Gesellschaften die konkrete Verfolgung dieser spezifischen, jährlichen und mehrjährigen Ziele gewährleisten (Artikel 19, Absätze 5, 6 und 7 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 175/2016):
Unbeschadet der staatlichen Befugnis zur Koordinierung der öffentlichen Finanzen im Sinne von Artikel 117 der Verfassung, koordiniert das Land auf seinem Gebiet die öffentlichen Finanzen der von ihm abhängigen öffentlichen und privaten Körperschaften und Einrichtungen, die von ihm auf ordentlichem Wege finanziert werden. Das Land überwacht die Umsetzung der Ziele der öffentlichen Finanzen seitens dieser Körperschaften und erlässt autonome Maßnahmen zur Ausgabenrationalisierung und -eindämmung, die unter anderem auf den Abbau der öffentlichen Verschuldung zielen und mit denen die Dynamik der Gesamtausgaben der öffentlichen Verwaltungen im Staatsgebiet berücksichtigt wird, im Einklang mit der Rechtsordnung der Europäischen Union (Artikel 79 DPR vom 31. August 1972 Nr. 670 „Autonomiestatut“ und Artikel 21/bis Landesgesetz Nr. 1/2002).
Richtlinien und Maßnahmen zur Eindämmung der öffentlichen Ausgaben für das Jahr 2019
Aufgrund der anhaltenden Krise im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand aufgrund Covid – 19, ist die Anwendung der Maßnahmen zur Eindämmung der öffentlichen Ausgaben für die Jahre 2020-2024 ausgesetzt (vgl. Seite 15 Beschluss der Landesregierung Nr. 818 vom 27.10.2020 sowie Seite 360 Beschluss der Landesregierung Nr. 534 vom 22.6.2021).
Neue Leitlinien für die Anwendung der Bestimmungen über die Korruptionsvorbeugung und Transparenz seitens der von der öffentlichen Verwaltung kontrollierten und beteiligten Gesellschaften und Körperschaften des privaten Rechts, sowie der öffentlichen Wirtschaftskörperschaften:
Beschluss der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) Nr. 1134 vom 8. November 2017
Anlage 1)
Letzte Aktualisierung: 04/02/2026